Energielexikon
Energieausweis
Der Energieausweis muss bei der Neuvermietung und beim Verkauf eines Hauses dem Mieter/Käufer immer vorgelegt werden.
Auf der ersten Seite eines Energieausweises findet man allgemeine Angaben zur Immobilie. Dazu gehören unter anderem die Adresse, der Typ, das Baujahr, wie auch Angaben zur Gebäudenutzfläche und der Anlagentechnik.
Er darf nur von zugelassenen Experten ausgestellt werden und belegt, wie hoch der Jahresprimärenergiebedarf eines Gebäudes ist.
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Quelle: Zuhause Wohnen, Ausgabe 02/2011
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