Energielexikon
Energieeinsparverordnung (EnEV)
Sie legt gesetzlich fest, wie hoch der Energiebedarf von neuen Häusern und sanierten Altbauten maximal sein darf.
Ziel der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV) ist es, den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um etwa 30 Prozent zu senken. In einem weiteren Schritt sollen laut Integriertem Energie- und Klimaprogramm (IEKP) ab 2012 die energetischen Anforderungen nochmals um bis zu 30 Prozent erhöht werden.
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Quelle: Zuhause Wohnen, Ausgabe 02/2011
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