Energielexikon
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWG)
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz fordert verbindlich, wie hoch der Anteil an regenerativen Energien wie Sonnenlicht, Biomasse oder Erdwärme zum Beheizen eines Neubaus sein muss.
In welcher Form erneuerbare Energien genutzt werden, kann der Eigentümer frei entscheiden. Wichtig ist nur, dass ein bestimmter Prozentsatz der Wärme mit der jeweiligen Energie erzeugt wird. So müssen beim Einsatz von Solaranlagen mindestens 15 Prozent des Wärmebedarfs gedeckt werden. Wird die Wärme dagegen mit fester oder flüssiger Biomasse oder mit Erd- oder Umweltwärme erzeugt, muss dadurch mindestens die Hälfte des Wärmebedarfs gedeckt werden.
Alternativ können Hausbesitzer auch eine extrem gute Wärmedämmung wählen.
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Quelle: Zuhause Wohnen, Ausgabe 02/2011
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