Staatliche Förderung für´s Eigenheim Sieben Fragen und Antworten zur Eigenheimrente

Seit November 2008 bieten Versicherer spezielle Produkte für den sogenannten „Wohn-Riester“ an. ZUHAUSE WOHNEN erklärt, wie man die eingezahlten Gelder für eine eigene Immobilie nutzen kann und welche staatliche Förderung es gibt. 

Ratgeber zum Thema Eigenheimrente

Was steckt hinter dem „Wohn-Riester“?

Wer mit einem Riester-Vertrag spart, kann das angesammelte Geld inklusive der staatlichen Zuschüsse nun auch für den Hausbau, den Kauf oder die Entschuldung einer Immobilie einsetzen. Voraussetzung: Der Sparer muss das Haus selbst bewohnen. Damit sollen die eigenen vier Wände als Teil der privaten Altersvorsorge unterstützt werden. Förderfähig sind natürlich auch Einzahlungen auf neue spezielle Riester-Bausparverträge oder Darlehen. Das Eigenheimrentengesetz gilt rückwirkend zum 1. Januar 2008.

Welchen Vorteil hat der „Wohn-Riester“? Auch bisher konnte man das Gesparte eines Riester-Rentenvertrags zur Hausfinanzierung nehmen. Bis zum Rentenbeginn musste die Summe aber zurückgezahlt sein. Das Risiko: Hätte man das Geld angelegt, wäre die Rendite wahrscheinlich höher gewesen als die gesparten Zinsen, die für ein Bankdarlehen angefallen wären. Beim „Wohn-Riester“ kann man ohne Rückzahlungspflicht und Geldverlust die Zulagen vor der Rente nutzen.

Wer bekommt wie viel an staatlichen Zulagen? Anspruch haben Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung, pflichtversicherte Selbstständige, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst und die Ehepartner, wenn sie einen eigenen Vertrag haben. Einkommensgrenzen gibt es nicht. Wer bis zu 4 Prozent des Brutto-Vorjahreseinkommens, maximal 2100 Euro im Jahr, in die Versicherung einzahlt oder damit ein Baudarlehen tilgt, erhält die volle Förderung. Der Riesterbonus liegt bei 154 Euro Grundzulage plus 185 Euro je Kind, für ab 2008 geborene 300 Euro. Eine Familie mit zwei Kindern kann in 20 Jahren 15 860 Euro vom Staat erhalten.

Wofür kann man das Riestergeld verwenden? Man kann ab drei Viertel bis das gesamte Vermögen für Bau, Kauf oder Entschuldung von Immobilien verwenden, die in Deutschland liegen und nach dem 31. Dezember 2007 gekauft oder fertiggestellt wurden. Mit dem Geld lassen sich auch Wohnungsgenossenschaftsanteile oder Dauerwohnrechte in Seniorenheimen erwerben. Banken und Bausparkassen bewerten das Riestergeld als Eigenkapital. Wer das Vermögen erst nach Renteneintritt zur kompletten Tilgung eines Immobilienkredits nutzt, kann das auch für vor 2008 gekaufte Immobilien tun. Achtung: Umbau-, Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen dürfen damit nicht bezahlt werden.

Ist ein bestehender Riestervertrag einsetzbar? Das Guthaben kann vollständig verwendet werden. Für vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossene Riesterverträge gilt, dass die Sparer bis Ende 2009 nur Gelder nutzen dürfen, wenn die Sparsumme mehr als 10 000 Euro beträgt.

Haben Hausverkauf oder -vermietung Folgen? Ja, dann müssen die staatlichen Zulagen zurückgezahlt werden. Ausnahmen: Die Fördersumme wird innerhalb eines Jahres wieder in einem Riestervertrag angelegt oder man kauft innerhalb von vier Jahren damit ein neues Haus. Bewohner, die berufsbedingt umziehen müssen und in der Zeit das Domizil vermieten, müssen nichts zurückzahlen, wenn sie nach dem 67. Lebensjahr wieder selbst einziehen.

Zahlt man auf „Wohn-Riester“-Geld Steuern? Im Rentenalter, frühestens ab dem 60. Lebensjahr, sind Steuern fällig. Um die Höhe festzustellen, hat der Sparer ein fiktives „Wohnförder“-Konto, auf dem das entnommene Geld, geförderte Tilgung und Zulagen verbucht und mit zwei Prozent verzinst werden. Mit Rentenbeginn wird errechnet, wie viel Steuern auf die Summe fällig sind. Die kann man bis zum 85. Lebensjahr jährlich oder auf einen Schlag mit 30 Prozent Rabatt zahlen. 

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