Geldsegen für Sparfüchse Sparen durch Energie-Effizienz

Strenge Gesetze sollen die Heizkosten senken. Das wird vom Staat gefördert. Unser Tipp: Holen Sie sich den Rat von Energieexperten

Sparfüchse

 

Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) hat die gesetzlichen Anforderungen an die Energieeffizienz von Häusern (Neubau/sanierter Altbau) verschärft. Für Heizen, Kühlen, Warmwasser und Lüftung soll fast ein Drittel weniger Energie verbraucht werden als 2009. Als Bezugsgröße zur Berechnung des Energiestandards dienen genormte Referenzhäuser, als Kennwert für den Standard wird unter anderem der Jahresprimärenergiebedarf genommen: Er gibt an, wie viel Primärenergie ein Haus pro Quadratmeter und Jahr verbraucht, gemessen in kWh/m2a. Das bedeutet für Bauherren Mehrkosten für dickere Dämmschichten, hochwärmegedämmte Fenster und effizientere Heiztechniken.

Doch der Staat unterstützt Bauwillige mit Förderkrediten. Wer mehr investiert, als nach EnEV-Norm gefordert und beim Neubau das Effizienzhausniveau 85, 70 oder 55 erreicht, erhält zinsgünstige Darlehen bis 50 000 Euro. Der Antrag wird vor Baubeginn über die Hausbank gestellt; ein Experte muss den Effizienzstandard bestätigen. Je besser er ist, desto niedriger sind die Zinsen. Aktuelle Zinssätze gibt es im Internet unter www.kfw.de im Programm „Energieeffizient Bauen“.

Wer einen unsanierten Altbau kauft, muss Nachrüstpflichten erfüllen: die oberste Geschossdecke dämmen, veraltete Heizkessel austauschen, Heizungsrohre ummanteln oder Nachtspeicherheizungen ersetzen.Will ein Altbaubesitzer mehr tun, sein Haus gründlich sanieren und dabei mehr als zehn Prozent der Gebäudehülle renovieren, dann müssen die neuen Bauteile die Wärmedurchlasswerte eines Neubaus erreichen. Auch hier locken Fördergelder. Entweder wählt man im Programm „Energieeffizient Sanieren“ ein Darlehen über maximal 75 000 Euro, das zudem einen Tilgungszuschuss enthält.

Dieser reicht von 5 bis 15 Prozent, abhängig vom erreichten Effizienzhausstandard (130 bzw. 85). Oder man beantragt einen direkten Investitionszuschuss.Hier reicht die Spanne von 10 Prozent der Baukosten (max. 7 500 Euro/KfW 130) bis 20 Prozent der Baukosten (max. 15 000 Euro/KfW 85).

Für Einzelmaßnahmen wie der Austausch von Fenstern, eine bessere Dämmung von Außenwänden, Dach oder Keller, der Einbau einer Lüftungsanlage oder einen modernen Heizkessel gibt es bis zu 50000 Euro Darlehen oder einen Zuschuss von 2500 Euro.Zum Ersatz von Nachtspeicherheizungen verlockt ein Zuschuss von 200 Euro je Gerät. Für bessere Thermostate und Verteilerventile gibt es einen Zuschuss von 25 Prozent der Kosten. Damit die energetische Sanierung gelingt, sollte ein Energieberater die Baubegleitung übernehmen:Dafür gewährt die KfW einen Zuschuss von bis zu 2000 Euro.

Autor: Judith Preuß