Streit mit den Nachbarn vermeiden Grillen auf dem Balkon: Erlaubt oder verboten?

In den warmen Sommermonaten nutzen viele Mieter den Balkon als Urlaubsersatz. So gehört vor allem das Grillen auf dem Balkon zu den Lieblingsbeschäftigungen der Deutschen. Doch ist das auch wirklich erlaubt? Wir klären auf, bei welchen Tätigkeiten auf dem Balkon Vorsicht geboten sein sollte, wenn man sich keinen Ärger mit den Nachbarn oder dem Vermieter einhandeln möchte.

Das musst du beim Grillen auf dem Balkon beachten
Für viele Mieter gilt der Balkon als Verlängerung des Wohnraums ins Freie. Er gehört schließlich auch zur Wohnung dazu und wird vor allem im Sommer gerne ausgiebig genutzt. Da könnte man doch denken, man habe das Recht, den eigenen Balkon ganz nach eigenem Gusto zu nutzen. Da wird dann auch gerne schnell der Grill ausgepackt und angeworfen. Doch darf man ohne Weiteres auf dem Balkon grillen?

Laut dem Deutschen Mieterbund (DMB) ist das Grillen auf dem Balkon von Mietwohnungen grundsätzlich erlaubt – ebenso im Garten oder auf der Terrasse. Bestenfalls solltest du dich als Mieter absichern, indem du einen Blick in deine Hausordnung wirfst. Der Vermieter hat nach einem Urteil des Landgerichts Essen (10 S 438/01) das Recht dazu, in seinem Vertrag eine Klausel aufzunehmen, die das Grillen ausdrücklich verbietet. In diesem Fall solltest du dich auch besser an das Verbot halten, um keine Abmahnung zu riskieren. Steht in der Hausordnung nichts Derartiges geschrieben, steht es dir als Mieter frei, den Grill einzusetzen. Man sollte aber beachten, dass es sich hierbei nicht um einen Freifahrtschein für tägliches Gequalme mit dem Holzkohlegrill handelt. Denn sobald sich die Nachbarn durch den Rauch gestört fühlen und sich beim Vermieter darüber beschweren, kann es ebenfalls zu einer Abmahnung kommen. 

Grillen auf dem Balkon: Den Rauch vermeiden

Wer auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses grillen möchte, sollte auf die Geruchsentwicklung achten. Das lässt sich meist mit einem Elektrogrill eindämmen, denn der dicke Kohlerauch fällt dabei weg. Und weil es bei Elektrogrills weniger Rauchentwicklung gibt, ist das Grillen auf dem Balkon damit problemlos möglich, sofern dein Mietvertrag es nicht grundsätzlich untersagt.

Wie oft darf ich auf meinem Balkon grillen?

Wie schon bereits erwähnt, gibt die Hausordnung bzw. der Mietvertrag vor, ob das Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse erlaubt ist. Deutschlandweit bieten aber ein paar Städte eine einheitliche Regelung, nach der man sich auch richten kann. So gibt das Landgericht Stuttgart beispielsweise die Erlaubnis, dreimal im Jahr beziehungsweise alternativ für insgesamt sechs Stunden auf der Terrasse zu Grillen. In Bayern lebende Mieter dürfen bis zu fünfmal im Jahr im Garten grillen. In Bonn ist man sogar noch nachsichtiger. Dort dürfen Grillfreunde einmal im Monat auf Terrasse oder Balkon anheizen. Allerdings mit der Voraussetzung, dass sie 48 Stunden vorher die Nachbarn vorwarnen. In Hamburg hingegen ist das Grillen auf dem Balkon mit Holzkohle komplett verboten.

Alles in allem raten wir dir dazu, dich vor dem Grillen auf dem Balkon in der Hausordnung bzw. dem Vertrag über diese Rechtslage genau zu informieren. Das letzte Wort hat wohl oder übel immer noch der Vermieter. Hältst du dich nicht an seine Vorgaben, kann es im Ernstfall zu einer Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar zu einer fristlosen Kündigung seitens führen.

Schlagworte: