Ende der Wahlfreiheit Informationen über den neuen Energieausweis

ZUHAUSE WOHNEN klärt auf

Energieausweis

Energieausweise für Altbauten sind seit dem 1. Januar 2009 Pflicht, wenn man ein Haus, das nach 1965 errichtet wurde, verkaufen oder vermieten will. Besitzer von Gebäuden mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, müssen einen Bedarfsausweis ausstellen lassen, wenn das Haus nicht den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 genügt. Ein Energieausweis auf Verbrauchsbasis ist nicht mehr erlaubt. Dazu untersuchen ausgewiesene Fachleute die Bausubstanz, den Zustand der Heizungsanlage und dokumentieren, wie wirtschaftlich das Gebäude mit Energie haushaltet. Übrigens: Wer ein Baudenkmal besitzt, braucht keinen Ausweis. Die Ausnahmegenehmigung muss durch die zuständige Behörde bescheinigt werden.