Fördermittel Teilsanierungszuschüsse

Vor wenigen Monaten haben sich die Förderrichtlinien für viele Sanierungsmaßnahmen geändert. ZUHAUSE WOHNEN sagt, wie Sie an einen Kredit oder Zuschuss kommen. Wichtig: nicht zu lange warten.

Sanierung

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So viel gibt es für eine Teilsanierung

Das Programm „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ (KfW-Programm 152) ist zur Finanzierung einzelner Sanierungen gedacht. Vergeben wird ein Kredit in Höhe von bis zu 50 000 Euro pro Wohneinheit. Bei der Sanierung müssen die Kriterien des Effizienzhauses 55 erreicht werden. Die Einbeziehung eines Bausachverständigen ist zwingend vorgeschrieben und wird bezuschusst. Kostenfreie außerplanmäßige Tilgungen sind möglich. Das Förderprogramm können Privatpersonen nutzen, wenn ihnen das Haus oder die Wohnung gehört oder wenn sie als Mieter mit der Zustimmung ihres Vermieters sanieren.

Das zahlt der Staat für Wärmepumpen

Die Förderung richtet sich nach der Wohnfläche. Für Luft/Wasser-Wärmepumpen gibt es 10 Euro pro m2 Wohnfläche, für alle anderen Wärmepumpen 20 Euro pro m². Die Höchstsumme beträgt für eine Wohnein heit 2400 Euro, für zwei Wohneinheiten 3600 Euro, für Luft/Wasser-Wärmepumpen gibt es die Hälfte. Alle Wärmepumpen müssen Mindestanforderungen an die Effizienz erfüllen. Sie drückt sich in der Jahresarbeitszahl aus: Sole/Wasser-Wärmepumpen und Wasser/Wasser-Wärmepumpen müssen den Wert 3,8 erreichen, Luft/Wasser-Wärmepumpen 3,5.

Viele Holzheizungen bleiben förderfähig

Bei förderfähigen Holzheizungen wird bei der Förderung unterschieden zwischen Scheitholzvergasern und Pelletheizungen. Für Scheitholzvergaserkessel gibt es Geld, wenn diese besonders wenig Staub ausstoßen. Das muss der Hersteller bescheinigen. Der Grenzwert liegt bei maximal 15 mg/m³. Ob Ihr Ofen diese Werte einhält, sollten Sie sich beim Kauf bescheinigen lassen. Windige Unternehmen nutzen die Chance, Ladenhüter zu verkaufen. Die Förderung beträgt pauschal 1000 Euro. Es gibt sie auch für Pelletöfen mit Wassertasche (Anschluss ans Heizsystem), Pelletkessel und Holzhackschnitzel anlagen. Für Pelletöfen mit Wassertasche beträgt der Zuschuss 1000 Euro, für Pelletkessel zwischen 5 und 100 kW Leistung ohne neuen Speicher 2000 Euro und mit neuem Speicher ab 30 l/kW 2500 Euro. Bei Holzhackschnitzelanlagen zahlt der Staat 1000 Euro pro Anlage.

Autor: Pia Grund-Ludwig